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Pflege-BAHR

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Die private Absicherung für den Pflegefall findet bis dato kaum statt und wird daher erstmals staatlich unterstützt: Der „Pflege-Bahr“ ist eine mit Zulagen geförderte private Pflegezusatzversicherung. Namensgeber ist Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der die Vorsorgeform im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes einführte.

 

nach obenWas leistet der Pflege-Bahr?

In der Pflege-Bahr-Police kann ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld vereinbart werden. Dies sind jene Geldleistungen, die im Versicherungsfall ausgezahlt werden und dem Versicherungsnehmer zur freien Verfügung stehen. Das Geld aus dieser Pflegezusatzversicherung erhalten die Versicherten zusätzlich zu gesetzlichen Pflegeleistungen.

Gesetzlich ist ein Mindestumfang für diese Pflegegeldleistungen vorgesehen:

  • In Pflegestufe III werden mindestens 600 Euro pro Monat gezahlt.
  • In der Pflegestufe 0 gibt es mindestens 10 Prozent, in Stufe I 20 Prozent, in Stufe II 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Stufe III.
  • Es ist möglich, mit dem Versicherer höhere Leistungen zu vereinbaren.

 

nach obenWelche Voraussetzungen sind für die Förderung notwendig?

Als deutscher Bürger kann jeder die geförderte Police abschließen, wenn er

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Mitglied einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung ist.
  • bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat.

Kinder können zu den selben Bedingungen und ohne Gesundheitsprüfung eine Pflegezusatzversicherung erhalten wie ihre Eltern (Kindernachversicherung), wenn diese seit 3 Monaten versichert sind und dies 2 Monate nach Geburt des Kindes beantragt haben. Für das Kind besteht Versicherungsschutz; die staatliche Zulage wird ab dem 18. Lebensjahr gewährt.

 

nach obenAbschluss und Kostenpunkte: Beitragshöhe und staatliche Zulage

Notwendig für die staatliche Förderung ist der Vertragsabschluss bei einem Versicherungsunternehmen, das förderfähige Policen anbietet. Die Zulagen laufen dann automatisch in den Pflege-Bahr-Vertrag - ein separater Antrag ist nicht nötig.

Die Höhe der Prämien selbst richtet sich üblicherweise nach Eintrittsalter und Leistungsarten. Der Staat zahlt 5 Euro im Monat Beitragszuschuss, d.h. 60 Euro pro Jahr. Allerdings muss der Versicherungsbeitrag insgesamt mindestens 15 Euro betragen, d.h. in jedem Fall sind mindestens 10 Euro vom Versicherten beizusteuern.

 

nach obenVor- und Nachteile der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung

Vorteile:

  • Keine Antragsablehnung: Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, jeden Versicherungswilligen aufzunehmen, der keine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten hat.
  • Für die Police gibt es keine Gesundheitsprüfung, d.h. auch mit Vorerkrankungen ist der Abschluss möglich.
  • Versicherer dürfen keine Risikozuschläge erheben.
  • Abschluss- und Verwaltungskosten sind gesetzlich begrenzt.
  • Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
  • Geldleistungen sind in allen Pflegestufen vorgesehen.

Nachteile:

  • Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat, ist nicht mehr versicherbar.
  • Die Mindestleistungen in Pflegestufe 0 bis II sind sehr gering im Vergleich zu dem hohen Anteil Pflegebedürftiger, insbesondere in Pflegestufe I.
  • Es gibt eine Wartezeit von 5 Jahren. Viele Anbieter lassen die Wartezeit aber entfallen, falls ein Unfall Ursache für die Pflegebedürftigkeit ist.
  • Auch wenn höhere Leistungen vereinbart werden können, darf das maximale Pflegegeld in der Stufe III nicht mehr betragen als die entsprechende gesetzliche Leistung.
  • In den derzeit angebotenen Policen fehlen oft Zusatzleistungen wie beispielsweise Beitragsbefreiungen.

 

nach obenLeistungserweiterungen und Zusatzverträge

Es ist grundsätzlich möglich, höhere Leistungen zu vereinbaren. Im Fördertarif sind die Maximalleistungen auf jene Leistung beschränkt, welche die gesetzliche Versicherung für den jeweiligen Fall vorsieht. Eine sinnvolle vertragliche Erweiterung ist die Dynamisierung der Leistungen. Im gesetzlichen Umfang ist eine solche allerdings nur im Rahmen der allgemeinen Inflationsrate vorgesehen, um Kaufkraftverluste zu vermeiden.

Man kann auch aus einer bestehenden Pfegezusatzversicherung in den geförderten Tarif wechseln. Ob das tatsächlich sinnvoll ist, sollte man dabei - gemessen an den bisher einbezahlten Beiträgen - unbedingt abwägen. Für bestehende Verträge ist die Förderung zumeist nicht möglich, da sie nicht die rechtlichen Voraussetzungen bieten. Parallel den Pflege-Bahr und eine andere private Pflegepolice parallel abzuschließen, ist kein Problem. Einige Anbieter haben aber auch förderfähige Produkte mit diversen Leistungserweiterungen auf den Markt gebracht.

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